Einbindung von Youtube im Blog: Vorsicht!

Gestern habe ich den Beitrag mit den Hinweisen zu den Themen Impressum, Datenschutzerklärung und Urheberrechte gepostet. Roger stellte dann die berechtigte Frage, wie es denn mit Youtube-Embeddings aussähe. Gute Frage. Das Thema hat mich dann so in den Bann gezogen, dass ich fast den ganzen Nachmittag mit dem Googeln & Bloglesen beschäftigt war. Mein dadurch erlangtes Wissen möchte ich nun gerne in einem etwas ausführlicheren Post mit euch teilen und empfehle unbedingt die Lektüre.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Vorweg gilt natürlich die Redewendung: wo kein Kläger, da kein Richter. So scheint es mir zu Beginn meiner Recherche auch vorgekommen zu sein. Habe mich schon immer gefragt, warum youtube, sevenload & co die ganzen Musikvideos, TV-Ausschnitte usw. veröffentlichen dürfen. Immerhin haben die Musiker/Plattenfirmen und TV-Sender doch auch Urheberrechte?!
Youtube ist auch nicht Schuld…oder doch?
Das Problem ist: youtube hat mit der Veröffentlichung nichts zu tun. Die User laden schließlich den ganzen Kram hoch, wo auch immer die das her haben. Youtube stellt nur die Plattform und den Space bereit, die User das Material. Dennoch wurde youtube in der Vergangenheit immer mal wieder wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt.
Als Blogger trägt man Verantwortung
Und zwar für alles, was du in deinem Blog veröffentlichst. Dazu zählen Texte, Bilder, Audio- und Videodateien. Der einfache Grundsatz aus der gestern vorgestellten Broschüre: Erlaubt ist, was man selber macht! Für dein eigenes Material hast nur du das Urheberrecht und kannst frei darüber bestimmen. Dieses Recht haben aber auch die Urheber von Materialien, die du gerne in deinen Blog einbinden würdest. Manche Autoren veröffentlichen ihre Dokumente unter der CC-Lizenz. Hier weißt du sofort, woran du bist – was und wie du es benutzen darfst. Falls hier keine Info drüber vorliegt: Vorsicht! Nicht alles, was bei youtube rumliegt, ist auch legal. Besser den Autor vorher fragen, als hinterher zu zahlen.
Warum bietet youtube dann die Embedding-Funktion?
Weil youtube nicht in Deutschland ansässig ist und die ganze Rechtslage vllt. nicht interessiert. Man weiß es nicht. Aber immerhin lebt das Portal von dieser Funktion. Auch hier gilt wieder: wo kein Kläger, da kein Richter.
Darf ich denn die Videos verlinken?
Jetzt denkt man sich: gut, wenn ich schon nicht einbinden darf, dann verlink ich halt direkt auf die youtube-Site. Dann ist mein Blog raus aus der Geschichte. Denkste. Mit dem Setzen eines direkten Links auf ein bestimmtes Video (bei dem der Urheber nicht festzustellen ist), verweist ihr auf ein womöglich das Urheberrecht verletztendes Dokument. Ihr seid euch dem bewusst und macht euch damit strafbar.
Aber ich will doch nur..
..meinen Lesern ein bisschen Unterhaltung bieten. Was man machen kann, ist das Folgende (und so werdet ihr es auch in Zukunft auf RNNR erleben): ihr verlinkt auf die Suchergebnisse von youtube. Damit habt ihr keinen direkten Einfluss auf das, was youtube findet. Schließlich kann in den Suchergebnissen legales Material dabei sein, wo keine Urheberrechte verletzt werden. Ihr seid damit aus dem Schneider und könnt euren Leser mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit auf das betreffende Video hinweisen. Ein Beispiel gefällig? Angenommen, ihr wollt auf ein Zieleinlaufvideo von Haile Gebrselassie vom September 2007 in Berlin verlinken. Sucht zunächst auf youtube nach einem passenden Video. Im Beispiel sind es die Suchbegriffe “haile record berlin 2007″. youtube findet das gewünschte Video natürlich an erster Stelle und ihr könnt euren Bloglesern den folgenden Link bieten (siehe Adresszeile im Browser): “…guckt euch hier mal Hailes Zieleinlauf von 2007 in Berlin an!”.
Noch eine Anmerkung zu diesem Beitrag: er stellt keine Rechtsberatung dar! Ich habe nur die mir vorliegenden Quellen zusammengefasst. Zuletzt noch meine Quellen zu diesem Post, die ich euch nur wärmstens empfehlen kann. Zudem wird Henning Krieg ab dieser Woche wohl eine Serie zum Thema “Blog und Recht” starten, auf die ich sehr gespannt sein werde. Die nun genannten Quellen behandeln die Thematik noch viel ausführlicher und teils sogar fachlicher (RA Ulbricht, irights):
Nanopub: Youtube-Videos als Abmahnfalle
Drupal: Achtung Blogger: Teure Video-Links
Spreeblick: Darf ich das bloggen?
Blogbar: Youtube, die Zukunft der Rechteinhaber und das dicke Ende für Blogs
Rechtzweinull: Risiken für Youtube, MyVideo und Co und Verwendung von user generated content
Irights
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Themen: Blogschau, Community, Interna, Lektüre, Web 2.0
Tags: Embedding, Recht, Urheberrecht, Videos, Youtube
Kommentare
6 Kommentare zu “Einbindung von Youtube im Blog: Vorsicht!”
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Januar 31st, 2008 11:10
Ich werde weiterhin meine Videos einbinden. Der Kl ger wendet sich ja vorher immer an YouTube & Co. so war es bisher immer in der Vergangenheit.
Januar 31st, 2008 11:30
“so war es bisher immer in der Vergangenheit.” >> Hattest du da pers nlich mal Probleme mit, Markus?
Januar 31st, 2008 11:31
Danke f r den Beitrag. Sehr spannend und interessant. Wie Markus werde ich auch weiterhin Video’s und Bilder einbauen. Wenn dann ein Kl ger kommen sollte, werde ich die Bilder im Nachgang entfernen.
Januar 31st, 2008 13:53
Das nicht, aber ich hatte schon des fteren Musikvideos, bei denen nach ein paar Tagen stand, dass es nicht mehr Verf gbar sei.
Januar 31st, 2008 16:01
d.h. die wurden von youtube gel scht?
Februar 15th, 2008 18:04
[...] habe zu dem Thema vor ein paar Wochen schon mal einen kleinen Beitrag geschrieben. In den meisten F llen sind wir Blogger tats chlich schuldig und gucken meist nie [...]